Steuerliche Vorteile: 1% Regelung auch für E-Bikes & Pedelecs, die als Dienstfahrräder genutzt werden.
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.
Privatfahrten mit E-Bikes die als Dienstfahrrad genutzt werden
Das Dienstrad darf für private Fahrten, dienstliche Fahrten und Fahrten vom und zum Wohnort genutzt werden.
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